Jeder Anlagengruppe muss eine Bilanzposition zu geordnet werden.
Die Gliederung der Bilanzpositionen richtet sich nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für die Aufstellung der
Bilanz.
Bilanzposition
Tragen Sie bitte hier die Ihrer betrieblichen Systematik
entsprechende Nummer der Bilanzposition ein. Dieser
Bilanzpositions-Nummer sind entsprechend § 268 (2) HGB die
Anlagengüter im Anlagenstamm zuzuordnen.
Bezeichnung
Geben Sie hier die Bezeichnung Ihrer Bilanzposition ein.
Hauptbilanznr
Hier wird die höchste Gliederungsstufe der Bilanz erfasst.
I.
Immaterielle
Wirtschaftsgüter
II.
Sachanlagen
III.
Finanzanlagen