Die Bildung der Kostenartennummern sollte nach
dem gleichen Schema erfolgen, wie in der Finanzbuchhaltung die
Konten definiert sind. Empfehlenswert in diesem Zusammenhang ist
es, die Kostenartengliederung frei von Kostenstellengesichtspunkten
durchzuführen.
Geben Sie hier die Nummer Ihrer Kostenart
ein.
Geben Sie hier die Bezeichnung Ihrer Kostenart
ein.
In diesen Feldern können Sie den
Gütigkeitszeitraum Ihrer Kostenarten definieren. Wenn die Feldern
leer sind besteht keine Einschränkung.
Hier können Sie Ihre Kostenart als Primär-
oder Sekundärkosten kennzeichnen:
P –
Primärkosten
direkte bebuchte Kostenarten
S –
Sekundärkosten
Kostenarten die
nur Umlagen empfangen
Hier kann der prozentuale Anteil festgelegt
werden, der von der bebuchten Kostenart umgelegt werden soll.